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Arbeitsrechtler beim Arbeitgeberverband

Traumjob mit zahlreichen Facetten

Verbände gibt es in Deutschland viele, derzeit ca. 15.000, wobei sich die Aufgaben des juristisch ausgebildeten Personals bei einem Verband mitunter erheblich voneinander unterscheiden. Je nach fachlicher Ausrichtung des Verbands sind von den Verbandsjuristen völlig unterschiedliche Rechtsgebiete zu bespielen. Zu denken wäre hier bspw. an folgende Themenfelder: Gesundheit, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Freizeit und Kultur, Bildung und Wissenschaft sowie Arbeit und Soziales. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Darstellung des typischen Berufsbildes eines Arbeitsrechtlers bei einem Arbeitgeberverband (nachfolgend kurz: „Verbandsjurist“), wobei hier noch zwischen dem Arbeitsrechtler in einer Stabsstelle eines Arbeitgeberverbands einerseits und dem Arbeitsrechtler, der direkt als Ansprechpartner und Bevollmächtigter der Mitgliedsunternehmen vor Gericht auftritt, andererseits zu unterscheiden ist. Auf Letzterem soll nachfolgend der Fokus liegen.

Unverzichtbare Hard und Soft Skills

Bei der einzigen echten Eingangsvoraussetzung, die für den Job eines Verbandsjuristen, der die Mitgliedsunternehmen eines Arbeitgeberverbands in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten vor den Fachgerichten vertritt, vorliegen muss, handelt es sich um die Befähigung zum Richteramt, die durch zwei juristische Staatsexamina nachzuweisen ist. Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist keine echte Einstellungsvoraussetzung, die im Vorfeld der Anstellung vorliegen muss, aber nach Aufnahme der Tätigkeit unverzüglich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt werden sollte, sodass in aller Regel auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erteilt wird und somit der Weg für die attraktivere Versicherung über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eröffnet ist.

Neben der erfolgreichen Ausbildung zum Volljuristen, die zweifelsohne ein K.-o.-Kriterium darstellt, spielen die Soft Skills eine nicht minder wichtige Rolle, auch wenn deren Vorliegen – im Gegensatz zum Staatsexamen – nicht ohne Weiteres durch Zeugnisse oder Zertifikate belegbar ist. Aufgrund des ständigen Kontakts mit den Personalabteilungen und den Geschäftsleitungen der Mitgliedsunternehmen, den Sozialpartnern, den Gerichten, den Rechtsanwaltskollegen der Gegenseite sowie mit unterschiedlichsten Behörden wie den Agenturen für Arbeit oder den Integrationsämtern, sind

  • Kommunikationsstärke,
  • Verhandlungsgeschick,
  • Empathie,
  • Resilienz sowie
  • ein ausgeprägtes Organisationstalent
Förderliches Mindset
Exkurs: Traineeprogramm bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA)
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Lebenslaufwirksame Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Fazit