Kontakt
mail@schoenbach-arbeitsrecht.de
0162 9250614
Christian Schönbach
Ostparkstraße 11
60314 Frankfurt am Main
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Ich habe Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main studiert. Während meines Studiums und dem daran anschließenden Referendariat am Landgericht Frankfurt – mit mehrmonatiger Station in San Diego (USA) – war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter u.a. bei Hogan Lovells LLP und Ashurst LLP tätig.
Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft habe ich zunächst bei einer mittelständischen Spezialkanzlei als angestellter Rechtsanwalt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf den Gebieten Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance (interne Untersuchungen) beraten und vor Gericht vertreten.
Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und berate seit 2018 als Syndikusrechtsanwalt beim größten Arbeitgeberverband Hessens die Mitgliedsunternehmen des Verbandes (vom Startup über den Mittelständler bis zum DAX-Konzern) zu allen Fragen des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts und vertrete diese insbesondere vor den hessischen Arbeitsgerichten, dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt, bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Neben meiner Anstellung beim Arbeitgeberverband berate und vertrete ich als selbständiger Rechtsanwalt meine Mandanten und Mandantinnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch alle Instanzen der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Neben meiner Tätigkeit als (Syndikus-)Rechtsanwalt bin ich zum ehrenamtlichen Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt sowie am Landessozialgericht in Darmstadt berufen.
Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts ist – wie die Arbeitswelt selbst – vielfältig und komplex. Diese Komplexität eines einzigen Rechtsgebiets ist Grund genug dafür, dass man sich bei Themen mit arbeitsrechtlichem Einschlag einzig auf den Rat eines ausgewiesenen Fachmanns in Sachen Arbeitsrecht verlassen sollte.
Auch wenn es in der überwiegenden Zahl der Fälle um den Bestand des Arbeitsverhältnisses (so z.B. beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder beim Ausspruch einer Kündigung) gehen mag, hält das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts von „A“ wie Arbeitsvertrag, über „M“ wie Mutterschutz, bis hin zu „Z“ wie Zwischenzeugnis unzählige Themen bereit, die eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlich werden lassen.